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10.12.2009
Trebbau & Koop macht Outbound möglich
Outbound-Telemarketing bietet innerhalb des Dialogmarketings die schnellste Möglichkeit einer direkten persönlichen Zielgruppenansprache. Gleichzeitig sind hier strenge rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Trebbau & Koop schafft die Lösung, eigene Kontakte rechtlich einwandfrei für Telefonwerbung zu nutzen.
Spätestens seit dem 4. August 2009 ist klar: Unerwünschte Telefonwerbung ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eindeutig wettbewerbswidrig und eindeutig verboten. Der Gesetzgeber hat mit der Verbesserung des Verbraucherschutzes die Möglichkeiten für das Outbound-Telemarketing erheblich eingeschränkt.
Auch Ihre eigenen Adressen können Sie nur dann für Ihre Werbeanrufe verwenden, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Liegt Ihnen dieses Einverständnis nicht vor, gilt unabhängig von einer aktuellen Geschäftsbeziehung für Sie das Verbot, den Verbraucher für jede Art der Werbung per Telefon zu kontaktieren.
Unsere Lösung Opt-In-Matching ergänzt fehlende Einverständnisse bei Ihren Adressen. Rechtssicher, denn alle Datenschutzbestimmungen werden erfüllt. Das ausdrückliche Einverständnis des Angerufenen liegt vor und ist mit Zeitpunkt der Erhebung nachweisbar!
Setzen Sie Ihre Adressen sofort für Ihr Outbound-Telemarketing ein. Erfahren Sie mehr im persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie Ihren kostenlosen Beratungstermin unter 0221 39095-107.
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