19.03.2009

Neu bei Trebbau & Koop: Das Opt-In-Matching

Die aktuelle Fassung der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes schränkt das Direktmarketing erheblich ein. Denn der Entwurf sieht vor, dass neue Zielgruppen ab dem 01.07.2009 nur noch werblich angeschrieben werden dürfen, wenn eine explizite Einwilligung (Opt-In) der Person zur werblichen Nutzung seiner Adressdaten bei dem speichernden bzw. übermittelnden Unternehmen vorliegt.

Aktuelle und verlässliche Adressen sind die Voraussetzung für erfolgreiches Direktmarketing. Häufig verfügen Werbetreibende jedoch lediglich über Datenbestände für die Kontaktaufnahme über einen Kanal. Oder den Adressen fehlt die Einwilligung der Verbraucher für Werbung per Post, Telefon bzw. E-Mail. Damit die Adressen weiter genutzt werden können, werden Opt-Ins benötigt.

Das Opt-In-Matching ermöglicht, Adressdaten schnell und einfach mit qualitativ hochwertigen Telefon-, Post- und E-Mail-Kontakten samt rechtswirksamen Opt-Ins zu vervollständigen. Das Verfahren und die vermieteten Kontakte erfüllen alle Datenschutzbestimmungen.

Sie wollen schnell und einfach qualitativ hochwertige Opt-Ins erhalten? Lassen Sie sich von Thomas Weckmann beraten: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können .