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09.07.2009
Bundestag beschließt BDSG-Novellierung
Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juli, dem letzten regulären Sitzungstag der Legislaturperiode, die seit Langem erwartete Verschärfung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Datenhandel beschlossen. Ein Einspruch durch den Bundesrat ist nicht zu erwarten. Das Gesetz soll am 01.09.2009 in Kraft treten.
Im Dialogmarketing kommt es zum Paradigmenwechsel vom "Opt-Out" zum "Opt-In", der Einführung des grundsätzlich geltenden Einwilligungsvorbehalts für die Verwendung von Daten zu Werbezwecken.
Gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf vom 10.12.2008 wurde die Einwilligungsregelung im Rahmen der parlamentarischen Entscheidungsprozesse durch eine Reihe von Ausnahmeregelungen entschärft.
So erlaubt die jetzt beschlossene Fassung die Nutzung von Daten aus öffentlichen Verzeichnissen. Außerdem wurden Ausnahmen für den Fall eingefügt, dass eine Übermittlung oder Nutzung in transparenter Weise erfolgt. Die Ausnahme für B2B-Werbung wurde wesentlich erweitert, sodass auch Ansprechpartner genannt werden können.
Hier der Link zum DDV-Dokument "Datenschutznovellen 2009 - die Änderungen im Überblick".
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